Vertrag von Lissabon – eine kurze Einleitung

Kurzabhandlung zur Europäischen Union nach dem In-Kraft treten des Vertrags von Lissabon. Einleitung:

Liebe Leserinnen und Leser,

seit dem 1.Dezember 2009, nachdem auch der letzte Widerstand in Person des tschechischen Präsidenten Vaclav Klaus gefallen ist, gilt der Vertrag von Lissabon (folgend VvL) als neue rechtliche (Handlungs-)Grundlage der Europäischen Union. Damit wird ein fast zwei Jahre andauernder Ratifizierungsprozess in den Staaten der Europäischen Union abgeschlossen und eine, nach dem Scheitern der gemeinsamen Europäischen Verfassung, fast fünf Jahre dauernde Diskussion über die weitere Zukunft der EU beendet.

Die Europäische Integration ist durch den VvL einen Schritt weiter. Der nur schwer leserlicher Vertragstext verhindert aber, dass die Integration nicht nur in den Organen der Union verbleibt, welche durch den VvL weit reichend reformiert wurden, sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger der Union erreicht.


Ohne ein grundsätzliches Verständnis ist auch eine kritische Auseinandersetzung und Bewertung des VvL nicht möglich. Die folgende, aus vier Teilen bestehende, Abhandlung soll grob die generelle Organisations- und Organstruktur der Europäischen Union darstellen, ihre inhaltlichen und politischen Kompetenzen wertungsfrei offen legen, eine kritische Perspektive der Konsequenzen des VvL wagen und abschließend ein persönliches Fazit beinhalten.

An den entsprechenden Stellen finden Sie zudem Verweise auf den Vertrag von Lissabon, der sich auf dem Vertrag der Europäischen Union (kurz EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (kurz AEUV) erstreckt. Dazu hängen dem VvL noch 37 Protokolle, 65 Erklärungen und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei.

Ziel soll es sein Sie einerseits über das „Geschehen“ innerhalb der Europäischen Union zu informieren, Sie sind ja auch Teil dieser Union, andererseits eine Mündigkeit zur Bewertung dieses „Geschehens“ (zumindest im Ansatz) herzustellen.

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