Ausgangssituation

In der amtlichen Mitteilung des Rektorats vom 24.01.2007 wird die Einstellung der Lehramtsstudiengänge auf Basis von Abschlussfristen für das Grund- und Hauptstudium geregelt.

Das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen hatte im Bereich Grundstudium Zeit bis zum Wintersemester 2008/2009. Dies wurde bereits in einer amtlichen Mitteilung im Jahre 2008 auf das Wintersemester 2009/2010 verlängert. Das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, sowie an Berufskollegs, hat in beiden amtlichen Mitteilungen für das Grundstudium Zeit bis zum Wintersemester 2010 / 2011.

Trotz einer Verdoppelung der Zeit für das Grundstudium im Vergleich zur theoretischen Regelstudienzeit, sind die festgelegten Fristen im Kontext mit den vorliegenden, immer noch (vor allem im erziehungswissenschaftlichen Bereich – EWS) katastrophalen Studienverhältnissen unzureichend.

Wuppertal bzw. seine Studentinnen und Studenten sind häufig neben dem Studium beruflich tätig, um sich das Studium finanzieren zu können. Dies wirkt sich negativ auf die Studienzeit aus. Sonderregelungen u.a. für Krankheitsfälle, Schwangerschaften und Gremientätigkeiten, welche beim Bafög beispielsweise für eine Verlängerung sorgen, waren nicht bekannt.

Allen bekannt dürfte auch o.g. Amtliche Mitteilungen nicht sein. Eine unzureichende Informationspolitik und eine fast ausschließliche Verbreitung durch Flurfunk und Mundpropaganda verschärfen die Situation weiter.

Anhänge

Zwischenprüfungsfristen aufgehoben

Liebe Mitstudentinnen und Mitstudenten,

gerade erreichte uns eine Mail des Prorektors Prof. Dr. Andreas Frommer. In dieser Mail wird auf die Amtliche Mitteilung Nr.63 hingewiesen, die weitere Lockerungen der Regelungen zur Zwischenprüfung für das Lehramt nach LPO2003 beinhaltet.

In der im Schreiben erwähnten Amtlichen Mitteilung zum 21.Dezember 2009 heißt es:

[...] Artikel I
Die Ordnung über die Einstellung der Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs an der Bergischen Universität Wuppertal vom 24.01.2007 (Amtl. Mittlg. Nr. 3/2007), zuletzt geändert durch Ordnung vom 06.05.2008 (Amtl. Mittlg. Nr. 24/08) wird wie folgt geändert:

1. In den Übergangsfristen erhält Absatz 1 Satz 1 die folgende Fassung:
„Im Studiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern wird das auslaufende Studienangebot des Grundstudiums bis zum Ende des Wintersemesters 2010/2011 gewährleistet.“
2. In den Übergangsfristen wird im Absatz 1 Satz 2 gestrichen.
3. In den Übergangsfristen wird im Absatz 2 Satz 2 gestrichen.”
[...]

Quelle: http://www.verwaltung.uni-wuppertal.de/am/2009/am0963.pdf

Angewendet auf die Amtliche Mitteilung vom 06.Mai 2008 bedeutet dies:

[...]Artikel I
Die Ordnung über die Einstellung der Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs an der Bergischen Universität Wuppertal vom 24.01.2007 (Amtl. Mttlg. Nr. 3/2007) wird wie folgt geändert:

(1.) In den Übergangsfristen erhalten Absatz 1 Satz 1 und 2 die folgende Fassung:
„Im Studiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern wird das auslaufende Studienangebot des Grundstudiums bis zum Ende des Wintersemesters 2009/2010 (Neu: 2010/2011) gewährleistet. Anmeldungen zu Prüfungen zum Erwerb der Leistungspunkte der Zwischenprüfung und Anmeldungen zu Wiederholungsprüfungen der Zwischenprüfung können letztmalig zum 31.03.2010 vorgenommen werden.

(2.) In den Übergangsfristen erhalten Absatz 2 Satz 1 und 2 die folgende Fassung:
„In Studiengängen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs mit einer Regelstudienzeit von 9 Semestern wird das auslaufende Studienangebot des Grundstudiums bis zum Ende des Wintersemesters 2010/2011 gewährleistet. Anmeldungen zu Prüfungen zum Erwerb der Leistungspunkte der Zwischenprüfung und Anmeldungen zu Wiederholungsprüfungen der Zwischenprüfung können letztmalig zum 31.03.2011 vorgenommen werden.

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